Besondere Bedingungen für das VakifBank Fixzins-Vermögenssparbuch
Vom Auszahlungsbetrag wird die gesetzliche Kapitalertragssteuer ( KESt ) abgezogen.
Z1. Die Einlage wird beim VakifBank-Fixzins-Vermögenssparen für die vereinbarte Laufzeit zum
vereinbarten Zinssatz p.a. fix verzinst. Laufzeit und Zinssatz werden in der Sparurkunde eingedruckt. Die Mindesteinlage beträgt 3000 Euro. Wiederholte Einzahlungen auf dasselbe VakifBank-Fixzins-Vermögenssparbuch sind während der Veranlagungslaufzeit ausgeschlossen.
Z2. Vorzeitige Behebungen zum Teil oder zur Gänze sind zulässig. Diese vor Laufzeitende geleisteten Auszahlungen werden als Vorschüsse behandelt, für die nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die in den „Bedingungen für das Spareinlagengeschäft“ genannten Vorschusszinsen berechnet werden (§ 32 Abs. 8 BWG, Punkt V. der „Bedingungen für das Spareinlagengeschäft“).
Z3. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Einlage des VakifBank-Fixzins-Vermögenssparens zur
Rückzahlung fällig und mit den für Girokonten geltenden Habenzinsen verzinst.
Z4. Im Übrigen gelten die „Bedingungen für das Spareinlagengeschäft“ in der jeweils geltenden
Fassung.